BlueKnights Germany XX

© Blue Knights - Germany XX

Founded in 2002

1. Wer Polizeibeamter/in der Schutz- oder Kriminalpolizei oder Ermittlungspersonen

        der Staatsanwaltschaft  im Sinne des § 152 GVG und

2. Eigentümer/in eines Motorrades (bzw. Erwerb eines Motorrades innerhalb von

    6 Monaten nach Eingang des Aufnahmeantrages) und

3. Inhaber/in einer gültigen deutschen allgemeinen Fahrerlaubnis ist und

4. alle nationalen und internationalen Satzungen und Vorschriften anerkennt.

Die oben aufgeführten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für Ruhestandsbeamte.


 Änderungsstand  03.April  2026

BlueKnights

© BKxx - 2026

Diese Website verwendet Cookies. Bitte sehen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für Details.